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Behindertengleichstellungsgesetz

Weit über 8 Millionen Menschen in Deutschland sind in Deutschland in irgendeiner Form behindert oder schwerbehindert. 2002 wurde das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen" (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) erlassen. Als Ergänzung zu diesem Gesetz gilt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)  für alle Internetauftritte sowie alle öffentlich zugänglichen Intranetangebote von Behörden der Bundesverwaltung. Seid dem 31. Dezember 2005 müssen beispielsweise sämtliche öffentliche Internetauftritte des Bundes barrierfrei sein.

Für private und kommerzielle Internet-Informationsangebote gibt es noch keine gesetzliche Regelung, wenn auch diese bereits nach den Kriterien der BITV beurteilt und bewertet werden. Allerdings kann es sich heute kein Seitenbetreiber mehr leisten, seinen Auftritt ausdrücklich nicht zugänglich zu konzipieren.

Die Bestimmungen der BITV basieren grundsätzlich auf den Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG 1.0) der Web-Accessibility-Initiative (WAI) des W3C.

Ende 2008 erschien eine überarbeitete Version der WCAG, die als Standard-Richtlinien für barrierefreie Internetangebote zu verstehen ist. Zusammenfassend sollten barrierefreie Webseiten grundsätzlich wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Barrierefreies Internet

Barrierefreies Internet sind Web-Angebote, die von allen Nutzern unabhängig von körperlichen oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt (barrierefrei) genutzt werden können.

Barrierefreiheit schließt sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen als auch Benutzer mit technischen (Textbrowser oder PDA) oder altersbedingten Einschränkungen (Sehschwächen) sowie Webcrawler ein, mit denen Suchmaschinen den Inhalt einer Seite erfassen. Da dies aufgrund der unzähligen weichen, individuell geprägten Barrieren nicht vollständig erreicht werden kann, spricht man auch von barrierearm oder zugänglich.

Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig im Internet und dabei auf spezielle Aufbereitung der Webangebote angewiesen, die über die übliche Darstellung hinausgehen. Zusätzlich zu der Berücksichtigung der Belange von behinderten Menschen bedeutet "barrierefrei", dass ganz allgemein niemandem Barrieren in den Weg gelegt werden sollen.

Mindestens ebenso wichtig wie technische Zugangsbedingungen ist, dass die Inhalte übersichtlich und in leicht verständlicher Sprache präsentiert werden. Barrierefreiheit umfasst auch, keine übermäßigen, sondern dem Thema angepasste Anforderungen an Bildung, Ausbildung und intellektuelles Niveau zu stellen.

Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte

Zunächst einmal gibt die WAI in den WCAG 14 Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte vor:

  1. Stellen Sie äquivalente Alternativen für Audio- und visuellen Inhalt bereit.
  2. Verlassen Sie sich nicht auf Farbe allein.
  3. Verwenden Sie Markup und Stylesheets und tun Sie dies auf korrekte Weise.
  4. Verdeutlichen Sie die Verwendung natürlicher Sprache.
  5. Erstellen Sie Tabellen, die geschmeidig transformieren.
  6. Sorgen Sie dafür, dass Seiten, die neue Technologien verwenden, geschmeidig transformieren.
  7. Sorgen Sie für eine Kontrolle des Benutzers über zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts.
  8. Sorgen Sie für direkte Zugänglichkeit eingebetteter Benutzerschnittstellen.
  9. Wählen Sie ein geräteunabhängiges Design.
  10. Verwenden Sie Interim-Lösungen.
  11. Verwenden Sie W3C-Technologien und -Richtlinien.
  12. Stellen Sie Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereit.
  13. Stellen Sie klare Navigationsmechanismen bereit.
  14. Sorgen Sie dafür, dass Dokumente klar und einfach gehalten sind.

 

 

Barrierefreiheit mit TYPO3

Barrierefereiheit mit Typo 3 ist kein Problem. Folgende Gründe sprechen dafür, bereits bei der Planung einer Website die Richtlinien der Barrierefreiheit zu berücksichtigen:

  • Suchmaschinen können Ihre barrierefreie Webseiten besser durchsuchen und indexieren. Bereits ein schritt in Richtung der Suchemaschinenoptimierung.
  • Alle Nutzer profitieren von einer übersichtlichen Gliederung und Sie erreichen eine größere Nutzergruppe.
  • Die strikte Trennung von Design und Inhalt ermöglicht Templates für unterschiedliche Ausgabemedien.
  • Durch eine übersichtliche Gliederung und Trennung von Design und Inhalt verringert sich Ihr Pflegeaufwand.
  • Das CSS-basierte Design führt zu schnelleren Ladezeiten.
  • Das Image verbessert sich.